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„Bürgerarbeit ist konsequentes Fördern und Fordern“

Bundesarbeitsministerin stellt Modell zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt vor - bundesweit 197 Jobcenter beteiligt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet am 15. Juli 2010 mit dem neuen Modellprojekt Bürgerarbeit. Mit 197 Jobcentern aus allen 16 Bundesländern wird sich fast die Hälfte aller Grundsicherungsstellen bundesweit an dem Modellprojekt für eine bessere Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt beteiligen.

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An der mindestens sechsmonatigen Aktivierungsphase sollen 160.000 erwerbsfähige Hilfebedürftige teilnehmen, für die Beschäftigungsphase ab dem 15. Januar 2011 stehen 34.000 Bürgerarbeitsplätze zur Verfügung. Das Bundesprogramm Bürgerarbeit, für dessen dreijährige Laufzeit insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro aus dem Bundesetat (230 Mio. Euro pro Jahr) und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (200 Mio. Euro pro Jahr) zur Verfügung stehen, setzt auf Erfahrungen eines Pilotprojektes in Bad Schmiedeberg auf. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen stellte das Programm deswegen gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalts Dr. Reiner Haseloff in Berlin vor.

Wie funktioniert die „Bürgerarbeit“?
- Vermittler vor Ort sprechen einzelne oder alle Kunden an - je nach örtlichem Konzept.
- Dann Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung, die genau festlegt: Was unternimmt das Jobcenter, was unternimmt der Arbeitslose an Eigenbemühungen in den nächsten sechs Monaten um einen regulären Job zu finden (Aktivierungsphase)
- Die Jobcenter versuchen die Beteiligten zu vermitteln. Wenn das wegen konkreter Defizite oder einer fehlenden Qualifikation scheitert, startet gezielte Förderung.
-Jedes Jobcenter kann eigene Wege verfolgen (Absicht des Programms): Zum Beispiel werden einige verstärkt auf Praktika bei Unternehmen setzen, andere auf gezielte Qualifizierung, andere in ländlichen Gegenden auf die Förderung von Mobilität. Mittelpunkt ist immer die Frage: Wie kann der Arbeitslose wieder einen Job bekommen? Was genau braucht er dafür konkret an Unterstützung?
- Erst, wenn nach der sechsmonatigen Aktivierungsphase die Integration auf einen regulären Arbeitsplatz (noch) nicht möglich war, beginnt die Beschäftigungsphase. Dann erhalten ausgesuchte Teilnehmer einen der 34.000 „Bürgerarbeitsplätze“ (Die Tätigkeit muss gemeinnützig sein und darf keine regulären Jobs verdrängen: Zum Beispiel Begleitservice für Ältere/Behinderte etwa bei Behördengängen / Arztbesuchen; Energiesparberatung für Bedürftige; Unterstützung von Übungsleitern/Platzwarten im Breitensport; Kochen und Essensausgabe bei Mittagstischen für Bedürftige; Anlage/Pflege von Naturlehrpfaden, etc.)
- Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber, Abschluss eines Arbeitsvertrags (in der Beschäftigungsphase werden Arbeitsplätze bis zu drei Jahre mit einem Festbetrag gefördert, der Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers abdeckt. Wochenarbeitszeit von 30 Stunden = 1.080 Euro; Wochenarbeitszeit von 20 Stunden = 720 Euro)
- Gleichzeitig mit Aufnahme der Bürgerarbeit: Beginn des begleitenden Coachings (zum Beispiel regelmäßige Treffen, Besuche am Arbeitsplatz, Problemlösungsangebote).
- Wenn sich während der Bürgerarbeitsphase am örtlichen Arbeitsmarkt neue Chancen auftun oder die Teilnehmer über ihre Tätigkeit die persönlichen Voraussetzungen verbessern, initiiert der Coach erneute Vermittlungsversuche in reguläre Jobs.

14.07.2010

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