1: Spendensammlungsverbot gegen Europäischer Tier- und Naturschutz e. V.
2: Sachsen: Über 2,7 Millionen Euro Geldauflagen für einen guten Zweck
3: Wie viele Vereine gibt es in der Schweiz?
4: 7,9 Millionen Euro Geldauflagen 2009 in Hessen
5: 24-Stunden-Webinar „Wir sind Umsatz“ zugunsten Charity-Projekts
6: „Bürgerarbeit ist konsequentes Fördern und Fordern“
7: Deutscher Engagementpreis 2010
8: Gold-Award für das Charity-Magazin „HelpTheWorld-NOW“
9: Ehrenamtskarte mit Versicherungsschutz
10: Weltverbessern à la Web 2.0
11: sofortüberweisung.de für alle Charity-Organisationen kostenfrei
12: Leichtathletik WM 2009: Sporthilfe punktet mit Payback Spendenscheck
13: Soziale Netzwerke als Karrierebremse
14: Umweltschutz trotz Wirtschaftskrise hoch im Kurs
15: 55.000 Euro für zündende Ideen
17: Charity Gala: 250.000 Euro für Almaz und Karlheinz Böhm Stiftung
18: Versicherungsschutz im Ehrenamt
19: „Damit sie gern und lange bei uns bleiben...“
20: CARE-Geschäftsführer wechselt zur Welthungerhilfe
21: Marita Haibach erhält als erste Fundraiserin das Bundesverdienstkreuz
22: Gemeinnützige Hertie-Stiftung: 27 Millionen Euro für Modellprojekte im Jahr 2008
23: Fundraising boomt in der Krise
24: 1.411.475 Euro Bußgeldzuwendungen in Hamburg
25: BAföG-Verfahren: 1.515 Verfahrenseinstellungen mit Bußgeldauflagen
26: Bußgeld-Fundraising: Informationen und Adressen
27: Karriere: Informationen über Bewerber aus dem Internet beeinflussen zunehmend die Jobsuche
28: Spendendosenaktionen: Sammeln in Ladengeschäften
32: Gesetzliche Unfallversicherung
34: Rahmenbedingungen für öffentlich geförderte Beschäftigung
35: Hartz IV: Private Anbieter fordern gleiche Chancen bei 1-Euro-Jobs
36: Malteser: Ein-Euro-Jobs grundsätzlich positiv
38: Ausbildungsplatzumlage für soziale gemeinnützige Einrichtungen
39: Ausbildungsplatzabgabe gefährdet Arbeit sozialer Einrichtungen
40: Lohn- und Gehaltsabrechnung 2004
41: Wichtige Änderungen im Personalrecht zum Jahreswechsel
42: Mini-Jobs statt Schwarzarbeit
44: Arbeiterwohlfahrt gründet Arbeitgeberverband
45: Beschäftigung im Nonprofit-Sektor
47: Zwei „kleine Helferlein“ für Vorstände
48: Lohnt es sich, einen Fundraiser einzustellen?
50: Übungsleiter in Sportvereinen
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An der mindestens sechsmonatigen Aktivierungsphase sollen 160.000 erwerbsfähige Hilfebedürftige teilnehmen, für die Beschäftigungsphase ab dem 15. Januar 2011 stehen 34.000 Bürgerarbeitsplätze zur Verfügung. Das Bundesprogramm Bürgerarbeit, für dessen dreijährige Laufzeit insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro aus dem Bundesetat (230 Mio. Euro pro Jahr) und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (200 Mio. Euro pro Jahr) zur Verfügung stehen, setzt auf Erfahrungen eines Pilotprojektes in Bad Schmiedeberg auf. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen stellte das Programm deswegen gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalts Dr. Reiner Haseloff in Berlin vor.
Wie funktioniert die „Bürgerarbeit“?
- Vermittler vor Ort sprechen einzelne oder alle Kunden an - je nach örtlichem Konzept.
- Dann Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung, die genau festlegt: Was unternimmt das Jobcenter, was unternimmt der Arbeitslose an Eigenbemühungen in den nächsten sechs Monaten um einen regulären Job zu finden (Aktivierungsphase)
- Die Jobcenter versuchen die Beteiligten zu vermitteln. Wenn das wegen konkreter Defizite oder einer fehlenden Qualifikation scheitert, startet gezielte Förderung.
-Jedes Jobcenter kann eigene Wege verfolgen (Absicht des Programms): Zum Beispiel werden einige verstärkt auf Praktika bei Unternehmen setzen, andere auf gezielte Qualifizierung, andere in ländlichen Gegenden auf die Förderung von Mobilität. Mittelpunkt ist immer die Frage: Wie kann der Arbeitslose wieder einen Job bekommen? Was genau braucht er dafür konkret an Unterstützung?
- Erst, wenn nach der sechsmonatigen Aktivierungsphase die Integration auf einen regulären Arbeitsplatz (noch) nicht möglich war, beginnt die Beschäftigungsphase. Dann erhalten ausgesuchte Teilnehmer einen der 34.000 „Bürgerarbeitsplätze“ (Die Tätigkeit muss gemeinnützig sein und darf keine regulären Jobs verdrängen: Zum Beispiel Begleitservice für Ältere/Behinderte etwa bei Behördengängen / Arztbesuchen; Energiesparberatung für Bedürftige; Unterstützung von Übungsleitern/Platzwarten im Breitensport; Kochen und Essensausgabe bei Mittagstischen für Bedürftige; Anlage/Pflege von Naturlehrpfaden, etc.)
- Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber, Abschluss eines Arbeitsvertrags (in der Beschäftigungsphase werden Arbeitsplätze bis zu drei Jahre mit einem Festbetrag gefördert, der Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers abdeckt. Wochenarbeitszeit von 30 Stunden = 1.080 Euro; Wochenarbeitszeit von 20 Stunden = 720 Euro)
- Gleichzeitig mit Aufnahme der Bürgerarbeit: Beginn des begleitenden Coachings (zum Beispiel regelmäßige Treffen, Besuche am Arbeitsplatz, Problemlösungsangebote).
- Wenn sich während der Bürgerarbeitsphase am örtlichen Arbeitsmarkt neue Chancen auftun oder die Teilnehmer über ihre Tätigkeit die persönlichen Voraussetzungen verbessern, initiiert der Coach erneute Vermittlungsversuche in reguläre Jobs.
14.07.2010
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