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Transparenz gemeinnütziger Organisationen

Paritätischer fordert gesetzliche Regelung zur Offenlegung von Finanzdaten.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die Bundesjustizministerin in einem Brief aufgefordert, eine Gesetzesinitiative zur wirtschaftlichen Transparenz gemeinnütziger Organisationen auf den Weg zu bringen und damit Generalverdächtigungen der Misswirtschaft in der sozialen Arbeit ein Ende zu setzen. Der Verband schlägt vor, die im Handelsrecht bewährten Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten für gewerbliche Unternehmen auf gemeinnützige Organisationen zu übertragen. Die Veröffentlichung der Finanzdaten im elektronischen Bundesanzeiger sei ein praktikabler und hinreichender Weg, um die notwendige Transparenz zu gewährleisten.

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„Es ist Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen und der hilflosen Debatte um die wirtschaftliche Transparenz von Vereinen und Stiftungen ein Ende zu setzen. Generalverdächtigungen treffen alle gemeinnützigen Organisationen, die korrekt und verantwortungsbewusst mit Spenden, Zuwendungen und Fördermitteln umgehen. Mit ihrer Arbeit leisten sie tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag zum Gemeinwohl“, mahnt Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Die Transparenzdebatte, die durch einzelne Skandale in der jüngsten Zeit ausgelöst wurde, führe zu einem unerträglichen Generalverdacht, alle hätten etwas zu verheimlichen. „Dieses Dilemma wird sich durch freiwillige Selbstverpflichtungen nicht lösen lassen“, so der Justiziar. „Keine noch so gut gemeinte und noch so ausführliche freiwillige Selbstauskunft wird den öffentlich geschürten Verdacht und das aus Spender- und Steuerzahlersicht nachvollziehbare Misstrauen ausräumen können, dass private und öffentliche Gelder im Namen der Gemeinnützigkeit ineffizient oder nicht ordnungsgemäß verwendet werden könnten.“

Der Paritätische schlägt vor, die im Handelsrecht gesetzlich klar geregelten und bewährten Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten auf Vereine und Stiftungen zu übertragen und dadurch eine Gleichbehandlung von gewerblichen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen mit erheblichen Umsätzen bezüglich der Offenlegung ihrer Finanzdaten herzustellen. Um kleine ehrenamtliche Vereine nicht zu überfordern, sei dabei eine Untergrenze einzuziehen. „Das Rad muss nicht neu erfunden werden. Statt Sonderregelungen zu schaffen, sollte an Bestehendes angeknüpft werden. Nichts spricht dagegen, dass Wohlfahrtsorganisationen genauso wie gewerbliche Unternehmen ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen“, so Hesse. Eine Anwendung des Handelsgesetzbuches würde dabei auch verhindern, dass gemeinnützige Organisationen mehr Daten offen legen müssen als gewerbliche Träger. „Die Wettbewerbsgleichheit zu beachten, ist im Bereich der Leistungserbringung zum Beispiel bei Pflegeeinrichtungen sehr wichtig“, mahnt Hesse.

23.06.2010

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