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Über 6 Millionen Euro für gemeinnützige Einrichtungen

Justizminister Bernd Busemann: „Spürbarer Anstoß zur Verhaltensänderung“.

„6,039 Millionen Euro sind im Jahr 2009 von niedersächsischen Richtern und Staatsanwälten als Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen zugewiesen worden. Die Summe ist damit gegenüber dem Vorjahr 2008 um fast 130.000 Euro gestiegen.“ Das hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann am Mittwoch (12. Mai 2010) in Hannover mitgeteilt. „Das Geld ist mehr als 2000 Organisationen und Einrichtungen wie zum Beispiel der Stiftung Opferhilfe, kranken oder behinderten Kindern, der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit sowie Umwelt- und Naturschutzorganisationen zugutegekommen“, sagte Busemann.

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Das Oberlandesgericht in Oldenburg führe für alle niedersächsischen Gerichte ein Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen, die an der Zuweisung von Geldauflagen interessiert sind. „Damit ist jedoch keine Empfehlung für bestimmte Organisationen verbunden. Denn die Empfänger einer Geldauflage werden meist so gewählt, dass ein Bezug zur Tat besteht“, so Busemann. So würden bei Drogendelikten und Taten unter Alkoholeinfluss häufig Drogen- und Suchtberatungsstellen bedacht, bei Verkehrssündern die Verkehrswacht. Die gemeinnützigen Einrichtungen erhielten so eine finanzielle Anerkennung ihrer Arbeit, die Straftäter einen spürbaren Anstoß, ihr Verhalten zu ändern.

Geldauflagen können mit Zustimmung des zuständigen Gerichts und des Beschuldigten verhängt werden, wenn das Hauptverfahren eingestellt werden soll. Voraussetzung dafür ist eine geringe Schwere der Schuld (§ 153a StPO). In Frage kommen Vergehen wie zum Beispiel Sachbeschädigungen oder leichte Körperverletzungen im Straßenverkehr, Laden- oder Fahrraddiebstähle und Ähnliches. Die Beschuldigten sind zumeist das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Von Gerichten verhängte Geldstrafen fließen dagegen ausschließlich der Landeskasse zu.

14.05.2010

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