1: Spendensammlungsverbot gegen Europäischer Tier- und Naturschutz e. V.
2: Sachsen: Über 2,7 Millionen Euro Geldauflagen für einen guten Zweck
3: Wie viele Vereine gibt es in der Schweiz?
4: 7,9 Millionen Euro Geldauflagen 2009 in Hessen
5: 24-Stunden-Webinar „Wir sind Umsatz“ zugunsten Charity-Projekts
6: Radiowerbung für Non-Profit-Organisationen
7: „Bürgerarbeit ist konsequentes Fördern und Fordern“
8: Deutscher Engagementpreis 2010
9: Gold-Award für das Charity-Magazin „HelpTheWorld-NOW“
10: Ehrenamtskarte mit Versicherungsschutz
11: Keine Spendensammlungen des Vereins Helfen-Hilft-International e.V. in Rheinland-Pfalz
12: Initiative Transparente Zivilgesellschaft
13: Transparenz gemeinnütziger Organisationen
14: Bibel TV dankt 32.000 Spendern
15: Transparenzsystem zur Bewertung von Hilfsorganisationen
16: Hilfsprojekte profitieren von Deutschlands erstem karitativen Mobilfunkangebot
17: Aktion Mensch legt ihren ersten Jahresbericht vor
18: Über 6 Millionen Euro für gemeinnützige Einrichtungen
19: PHINEO möchte Transparenz im Spendenmarkt schaffen
20: Deutscher Spendenrat verabschiedet neue Grundsätze
21: 15.000 Euro für Förderpreis „Beispielhafte Hilfe für kranke Kinder“
22: 2,27 Millionen Euro Geldauflagen im OLG-Bezirk Celle im Jahr 2009
23: Gericht bestätigt landesweites Sammlungsverbot der ADD
25: 1,77 Millionen Euro gingen 2009 an gemeinnützige Vereine
26: Kooperation im Online-Fundraising
27: Der Goldbär hat ein Herz für Kinder
28: Postkarten für den guten Zweck
29: Spendenmonitor Schweiz 2009
30: Schwitzen statt Sitzen findet großen Zuspruch
31: HelpCard-Geschenkkartenshop
32: Spendensammlungsverbot gegen den Verein Kinderkrebsvorsorge e.V. mit Sitz in Saarbrücken
33: Malteser und Wöhrl nehmen wieder gut erhaltene Kleidung und Schuhe entgegen
34: Förderpreis der Hamburg-Mannheimer-Stiftung
35: 29 Jahre HanseMerkur Preis für Kinderschutz
36: Soziale Projekte von Kindern und Jugendlichen gesucht
37: „Deutscher Spendenmonitor“ 2009: Zahl der Spender gesunken
38: Aufteilung der Geldauflagenzuweisungen 2008 in Baden-Württemberg
39: Förderpreis Aktive Bürgerschaft 2010
41: Weltverbessern à la Web 2.0
42: Transparenzpreis 2009 für Deutsche Welthungerhilfe
43: Welche sozialen Einrichtungen brauchen tatkräftige Hilfe?
44: Der Hilfe auf die Sprünge helfen
46: Altkleider-Spendenplattform im Internet
48: Online-Fundraising per sofortüberweisung.de
49: Mc Donald's: Hilfe für schwer kranke Kinder
50: „SOS-Fahrtreppe“ für mehr Patenschaften
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Am 5. Mai hat die Mitgliederversammlung in Friedrichsdorf/Taunus unter dem Titel: „Dem Gemeinwohl und dem Spender verpflichtet“, die neuen Grundsätze des Deutschen Spendenrates verabschiedet.
„Die Publizitätsauflagen für Stiftungen in Deutschland sind nicht ausreichend. Die Stiftungen sollten mehr Transparenz zeigen und ihre Effizienz offenlegen müssen“, sagte Michael Endres, Vorstandsvorsitzender der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, anlässlich des Stiftungstages 2010 in Frankfurt am Main.
Dieses Prinzip setzen die Mitgliedsorganisationen im Deutschen Spendenrat seit langem um. Ziel der neuen Grundsätze des Spendenrates ist weiterhin die Wahrung und Stärkung der ethischen Prinzipien des Spendenwesens in Deutschland sowie die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgangs mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle. So werden die Spender und die Spenden sammelnden Organisationen vor unlauterer Spendenwerbung geschützt und Organen, Funktionsträgern und Mitarbeitern eine verbindliche Orientierung an die Hand gegeben.
Nach außen hin bilden die verbindlichen Standards für Strukturen und Handeln sowie die nachvollziehbare Transparenz durch Information und Dokumentation die Grundlage für Verlässlichkeit und Seriosität und wirken damit Glaubwürdigkeit und Vertrauen bildend.
Die Leitungsgremien eines Mitglieds im Deutschen Spendenrat erklären für ihre gemeinnützige Organisation künftig in einer Selbstverpflichtung jährlich, den Grundsätzen zu entsprechen. Sind strukturbedingt einzelne Regeln nicht anzuwenden, erfolgt dazu eine nachvollziehbare Erläuterung. Die Erklärung ist auf der Internetseite der Organisation sowie in anderer geeigneter Form dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.
Die Grundsätze legen zukünftig in den Abschnitten I. und II. zusätzlich konkrete Verhaltensregeln zu Ethik und Strukturen fest:
1. Grundsätzlich unzulässig ist die Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen.
2. Provisionszahlungen bei der Einwerbung von Mitgliedern oder Zuwendungen sind nur in engen Grenzen und unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit zulässig und im Finanzbericht anzugeben.
3. Werbung, die gegen die guten Sitten und anständigen Gepflogenheiten verstößt, ist unzulässig.
4. Der Status der Gemeinnützigkeit bedingt klare und demokratische Strukturen und Mitgliedschaftsverhältnisse der Organisation. Sie unterliegt aufgrund ihres besonderen Status der Verpflichtung zur Offenheit und Transparenz.
- Leitungsgremien sollen aus mindestens zwei Personen bestehen und von einem Aufsichtsgremium mit Mandat ausgestattet und durch dieses kontrolliert werden.
- Das Leitungsgremium führt die Geschäfte auf der Basis von Satzung und Gremienbeschlüssen.
- Soweit den für die Organisation ehrenamtlich handelnden Personen Aufwand erstattet wird, ist dies in der Satzung grundsätzlich geregelt.
- Personelle Überschneidungen in ehren- wie auch hauptamtlicher Funktion gibt es nur auf der Basis offengelegter, klarer Funktionsbeschreibung und Aufgabentrennung.
Im dritten Abschnitt sind die Standards für das Rechnungswesen der Mitglieder beschrieben:
Sie geben für kleine Organisationen (Mittelzufluss unter 250.000,00 Euro) mindestens eine nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Rechnungslegung gefertigte Aufstellung als Einnahmen-Überschussrechnung mit Vermögensaufstellung und unter Berücksichtigung einer Aufteilung nach steuerlichen Bereichen (sog. Vier-Sparten-Rechnung) vor. Die Rechnungslegung anderer Organisationen (Mittelzufluss über 250.000,00 Euro) erfolgt in der Form eines kaufmännischen Jahresabschlusses. Eine Vier-Sparten-Rechnung ist auch hier abzuleiten.
Der vierte Abschnitt beschreibt die Vorgaben für das Berichtswesen. Dieses muss den Kommunikationsprinzipien der Offenheit, Wahrhaftigkeit, Klarheit und Glaubwürdigkeit verpflichtet sein.
Über eine abgelaufene Periode ist bis zum 30. September des Folgejahres in Form eines Geschäfts- oder Jahresberichtes transparent zu informieren. Dieser gliedert sich in bis zu drei Elementen:
den Tätigkeitsbericht, ggfs. den Projektbericht sowie den Finanzbericht, angepasst an die geforderte Form der Rechnungslegung und mit folgenden Inhalten:
- rechtlichen Verhältnisse und wesentliche vertraglichen Verbindungen mit Dritten,
- Information zu den Werbe- und Verwaltungskosten,
- die Behandlung projekt- bzw. zweckgebundener Spenden; Spendenweiterleitungen,
- Darstellung der Personalstruktur, Informationen zur Mitarbeitervergütung, Provisionszahlungen und Erfolgsbeteiligungen für Mitarbeiter.
Der letzte Abschnitt gibt Regelungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse vor und gliedert diese in drei Größenklassen:
- Bei kleinen Organisationen mit einem Mittelzufluss bis 250.000 Euro erfolgt eine Prüfung durch organisationsinterne Kassenprüfer/Revisoren.
- Bei den anderen Organisationen mit einem Mittelzufluss bis einschließlich 1.000.000 Euro ist der Abschluss durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Hier wird als Ergebnis der Prüfung eine Bescheinigung erwartet.
- Bei einem Mittelzufluss über 1.000.000 Euro wird als Ergebnis der Prüfung ein Bestätigungsvermerk gefordert.
Die neuen Grundsätze des Deutschen Spendenrates sind damit zwar ausführlicher aber zweifellos auch klarer geworden. Sie umfassen ethische und strukturelle Rahmenvorgaben für den Aufbau und das Handeln der Organisationen und schreiben ein umfassendes Kontroll- und Berichtswesen vor.
12.05.2010
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