1: Spendensammlungsverbot gegen Europäischer Tier- und Naturschutz e. V.
2: Sachsen: Über 2,7 Millionen Euro Geldauflagen für einen guten Zweck
3: Wie viele Vereine gibt es in der Schweiz?
4: 7,9 Millionen Euro Geldauflagen 2009 in Hessen
5: 24-Stunden-Webinar „Wir sind Umsatz“ zugunsten Charity-Projekts
6: Radiowerbung für Non-Profit-Organisationen
7: „Bürgerarbeit ist konsequentes Fördern und Fordern“
8: Deutscher Engagementpreis 2010
9: Gold-Award für das Charity-Magazin „HelpTheWorld-NOW“
10: Ehrenamtskarte mit Versicherungsschutz
11: Keine Spendensammlungen des Vereins Helfen-Hilft-International e.V. in Rheinland-Pfalz
12: Initiative Transparente Zivilgesellschaft
13: Transparenz gemeinnütziger Organisationen
14: Bibel TV dankt 32.000 Spendern
15: Transparenzsystem zur Bewertung von Hilfsorganisationen
16: Hilfsprojekte profitieren von Deutschlands erstem karitativen Mobilfunkangebot
17: Aktion Mensch legt ihren ersten Jahresbericht vor
18: Über 6 Millionen Euro für gemeinnützige Einrichtungen
19: PHINEO möchte Transparenz im Spendenmarkt schaffen
20: Deutscher Spendenrat verabschiedet neue Grundsätze
21: 15.000 Euro für Förderpreis „Beispielhafte Hilfe für kranke Kinder“
22: 2,27 Millionen Euro Geldauflagen im OLG-Bezirk Celle im Jahr 2009
23: Gericht bestätigt landesweites Sammlungsverbot der ADD
25: 1,77 Millionen Euro gingen 2009 an gemeinnützige Vereine
26: Kooperation im Online-Fundraising
27: Der Goldbär hat ein Herz für Kinder
28: Postkarten für den guten Zweck
29: Spendenmonitor Schweiz 2009
30: Schwitzen statt Sitzen findet großen Zuspruch
31: HelpCard-Geschenkkartenshop
32: Spendensammlungsverbot gegen den Verein Kinderkrebsvorsorge e.V. mit Sitz in Saarbrücken
33: Malteser und Wöhrl nehmen wieder gut erhaltene Kleidung und Schuhe entgegen
34: Förderpreis der Hamburg-Mannheimer-Stiftung
35: 29 Jahre HanseMerkur Preis für Kinderschutz
36: Soziale Projekte von Kindern und Jugendlichen gesucht
37: „Deutscher Spendenmonitor“ 2009: Zahl der Spender gesunken
38: Aufteilung der Geldauflagenzuweisungen 2008 in Baden-Württemberg
39: Förderpreis Aktive Bürgerschaft 2010
41: Weltverbessern à la Web 2.0
42: Transparenzpreis 2009 für Deutsche Welthungerhilfe
43: Welche sozialen Einrichtungen brauchen tatkräftige Hilfe?
44: Der Hilfe auf die Sprünge helfen
46: Altkleider-Spendenplattform im Internet
48: Online-Fundraising per sofortüberweisung.de
49: Mc Donald's: Hilfe für schwer kranke Kinder
50: „SOS-Fahrtreppe“ für mehr Patenschaften
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Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte dem Verein Bund deutscher Tierfreunde im Oktober 2008 das Sammeln von Geldspenden und die Einwerbung von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz untersagt. Zudem muss der Verein den Einzug von Förderbeiträgen aus Rheinland-Pfalz stoppen und die rheinland-pfälzischen Fördermitglieder über das Sammlungsverbot schriftlich informieren.
Nachdem bereits der Eilantrag des Vereins gegen das landesweite Sammlungsverbot keinen Erfolg hatte, wurde nunmehr auch die Klage des Vereins vollumfänglich abgewiesen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung in erster Linie damit, dass der Verein nicht über die erforderliche Sammlungserlaubnis zur Durchführung von Straßensammlungen zur Neuwerbung von Fördermitgliedern verfüge.
Weiterhin seinen hinreichende Anhaltspunkte für Zweifel an der zweckentsprechenden Verwendung des Sammlungsertrages gegeben. „Aus Sicht des Spenders, dessen Interessen maßgeblich vom Sammlungsgesetz geschützt werden, ist beanstandenswert..., dass mehr als ein Drittel der im Jahr 2007 eingenommenen Spenden an eine Marketing GmbH geflossen sind, die maßgeblich von früheren (Gründungs-) Mitgliedern des Klägers getragen wird“, so die Richter der VG Trier. Das Gericht führt weiter aus, dass bei derartigen Personenidentitäten beziehungsweise Näheverhältnissen auch eine beträchtliche Missbrauchsgefahr evident sei, die das von der ADD erteilte Sammlungsverbot rechtfertige.
20.04.2010
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