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1,77 Millionen Euro gingen 2009 an gemeinnützige Vereine

Geldauflagen der Thüringer Justiz an 760 Einrichtungen.

Im vergangenen Jahr verhängte die Thüringer Justiz Geldauflagen in Höhe von 1,77 Millionen Euro, die gemeinnützigen Einrichtungen zugute kamen. 760 verschiedene Einrichtungen und Vereine profitierten von diesen Geldzuweisungen. Unter anderem wurden der Weiße Ring e.V., der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. sowie der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V. unterstützt. In die Staatskasse flossen 262.000 Euro.

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„Dieses Geld kommt vor allem Vereinen und Organisationen zugute, die präventive Arbeit leisten oder aber Opfern von Straftaten helfen“, so Justizminister Dr. Holger Poppenhäger. „Die Justiz leistet mit dieser Verfahrensweise aber auch einen wichtigen Beitrag für den Rechtsfrieden, indem sie Straftäter durch die Zahlung an karitative und soziale Einrichtungen zu einer gewissen Wiedergutmachung verpflichtet.“ Unter den Empfängern sind darüber hinaus Einrichtungen aus Kultur, Naturschutz, Sport, Gesundheitspflege, Verkehrssicherheit, Bildung, Jugend und Freizeit. Gerade im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit können mit Hilfe der Geldzuweisungen vielfältige Angebote gemacht werden.

02.04.2010

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