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Schwitzen statt Sitzen findet großen Zuspruch

Ist jemand zu einer Geldstrafe verurteilt worden und kann er diese nicht bezahlen, so hat er die Möglichkeit, die Strafe durch gemeinnützige Arbeit „abzuarbeiten“.

Von 3.042 Personen, die im Jahre 2009 von rheinland-pfälzischen Gerichten zu einer Geldstrafe verurteilt wurden und diese nicht zahlen konnten, nahmen 1.699 die Möglichkeit wahr, diese durch unentgeltliche Arbeitsleistungen in gemeinnützigen Einrichtungen zu tilgen. Das sind rund 56 Prozent. Andernfalls wäre die Geldstrafe im Wege einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen gewesen. Dabei entspricht ein Tagessatz der Geldstrafe einem Hafttag. Bei den 1.699 oben genannten Personen hätte dies die Verbüßung von insgesamt 57.886 Hafttagen bedeutet.

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20.03.2010

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