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Aufteilung der Geldauflagenzuweisungen 2008 in Baden-Württemberg

Über 80 Prozent der Geldauflagen wurden 2008 gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen.

31 Prozent der im vergangenen Jahr zugewiesenen Geldauflagen wurden von Staatsanwaltschaften vergeben wobei die Badener über ein Drittel, die Württemberger weniger als 20 Prozent der Staatskasse zuwiesen. Die beiden baden-württembergischen Oberlandesgerichte (Karlsruhe und Stuttgart) vergaben die geringsten Bußgeldzuweisungen (0 bzw. 3.500 Euro).

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Straffälligenhilfe-Organisationen und Einrichtungen der Kinder- Jugend-, Familien- und Altenhilfe sowie der Kranken- und Behindertenhilfe sind die am höchsten bedachten Organisationen von Bußgeldzuweisungen in Baden-Württemberg, sie erhielten knapp die Hälfte aller Zuweisungen.

Dies geht aus einem vom Justizministerium Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlenwerk hervor. Auch in den einzelnen Land- und Amtsgerichtsbezirken gibt es teils erhebliche Unterschiede. So erhielten beispielsweise Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen im Landgerichtsbezirkbezirk Mosbach über 9,4 Prozent, im Landgerichtsbezirk Heidelberg jedoch lediglich 0,33 Prozent aller Zuweisungen.

Details über die Aufteilung der Geldauflagenzuweisungen in Baden-Württemberg im Jahr 2008 steht in Tabellenform aufgeteilt nach den Landgerichtsbezirken sowie größeren Amtsgerichten und nach Art der begünstigten Einrichtungen als DOWNLOAD zur Verfügung.

16.12.2009

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