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Fragwürdige Unterlassungserklärungen gegen Spendenrat-Mitglieder

Deutsche Kinderhilfe droht mit Unterlassungserklärungen als allgemeine Rundschreiben den Mitgliedern des Deutschen Spendenrates.

Am 3. Juni 2008 findet in Berlin die Mitgliederversammlung des Deutscher Spendenrat e. V. statt. Tagesordungspunkt Nr. 1 ist die Entscheidung über den endgültigen Ausschluss der Deutschen Kinderhilfe e.V., dessen Mitgliedschaft bereits seit Ende 2007 durch einen Vorstandsbeschluss ruht. Bedingt durch den Verdacht auf verschiedene Unregelmäßigkeiten des Vereins empfahl der Schiedsausschuss des Deutschen Spendenrates bereits im Dezember 2007 dem Vorstand, die Mitgliedschaft der Deutschen Kinderhilfe bis zur Mitgliederversammlung im Juni 2008 ruhen zu lassen. Die Möglichkeit eines Ausschlusses der Deutschen Kinderhilfe durch das Votum der Mitglieder gilt als durchaus gegeben.

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Nun hat die Deutsche Kinderhilfe e.V. am 15. Mai 2008 über die Anwaltskanzlei Streitbörger & Speckmann aus Hamm an fast alle Mitglieder des Deutschen Spendenrates per Rundschreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung versenden lassen. Hierin behaupten sie, dass über einen Wirtschaftsprüfer Weiser in ihrem Auftrag am 30. April 2008 ein Wirtschaftsbericht der jeweiligen Organisation angefordert worden wäre. Sie unterstellen in diesem Rundschreiben weiterhin, dass die angeschriebenen Mitglieder die geprüften Jahresabschlüsse 2006 nicht rechtzeitig dem Deutschen Spendenrat zur Verfügung gestellt haben sollen.
Ausgesprochen ungewöhnlich ist, dass diese Unterlassungserklärung als Rundschreiben auch an Mitglieder versendet wurde, die 2006 noch gar nicht Mitglied im Deutschen Spendenrat waren. Merkwürdig ist auch, dass viele Mitglieder diese angebliche Anfrage nach den Wirtschaftsberichten bisher überhaupt nicht erhalten haben. Dies lässt die Vermutung zu, dass hier mit einem breiten Angriff gegen die Mitglieder des Deutschen Spendenrates versucht wird, Einfluss auf die Mitgliederversammlung bezüglich des endgültigen Ausschlusses der Deutschen Kinderhilfe auszuüben. Ungewöhnlich ist auch, dass verbunden mit der strafbewerten Unterlassungserklärung bereits eine Gebührenrechnung der Kanzlei Streitbörger & Speckmann über 1.641,96 Euro an die betroffenen Organisationen versendet wurde. Dies erinnert an ähnliche Fälle aus der Internetwelt, wo Anwaltskanzleien über unseriöse Abmahnpraktiken versuchen, hohe Gebührenrechnungen einzufordern.

Bedingt durch das deutsche Rechtssystem sind die betroffenen Mitglieder des Spendenrates nun verpflichtet, sich gegen diese Angriffe juristisch zu wehren. Hierzu ist es leider für jede betroffene Organisationen notwendig, anwaltliche Betreuung in Anspruch zu nehmen. Da sich die gemeinnützigen Organisationen überwiegend aus Spendeneinnahmen finanzieren, zwingt die Deutsche Kinderhilfe nun damit die betroffenen Organisationen, einen Teil ihrer Spendengelder statt zur Unterstützung ihrer Hilfsprojekte nun zur Abwehr dieses juristischen Angriffes zu verwenden.

Auch die Aktion HelpDirect e.V. als Mitglied des Deutschen Spendenrates ist von dieser Unterlassungserklärung als Rundschreiben nicht verschont geblieben. Die angebliche Anfrage nach dem Wirtschaftsbericht 2006 seitens eines Wirtschaftsprüfers Weiser kam bei HelpDirect allerdings nie an. Dennoch wurde auch dem Aktion HelpDirect e.V. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugestellt. Eine Anforderung des Wirtschaftsberichtes 2006 wäre allerdings gar nicht nötig gewesen, da der Verein Aktion HelpDirect e.V. seine umfassenden Wirtschaftsberichte bereits seit dem Jahr 2000 online allen Interessierten zur Verfügung stellt. Umso verwunderlicher ist der Vorwurf der Deutschen Kinderhilfe, dieser Wirtschaftsbericht läge überhaupt noch nicht vor. Dies lässt den Schluss zu, dass hier nicht wirklich seriös recherchiert wurde, sondern der Angriff einzig und allein dazu gedacht war, die Mitglieder des Deutschen Spendenrates in Misskredit zu bringen.

Es ist äußerst bedauerlich, dass hier anscheinend die Organisation Deutsche Kinderhilfe e.V., die in letzter Zeit bereits mehrfach negativ in den Medien in Erscheinung getreten ist versucht, andere Organisation ohne berechtigte Grundlage in Misskredit zu bringen. Dies zeigt einmal mehr wie wichtig es ist, klare und unmissverständliche Richtlinien zur Bewertung von Hilfsorganisationen und Ihren Leistungen umzusetzen. Der Deutsche Spendenrat steht hier für eine klare Regelung und scheut sich nicht, Mitglieder die sich nicht daran halten, auszuschließen.

23.05.2008

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